Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. 
Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche



 




Vereinsehrungen durch den VKAG e.V.
Vereine und Gesellschaften können durch den Verband geehrt werden. Hierzu kommen folgende Ehrungen in Frage.
1. Für ein 11 jähriges Vereinsjubiläum Würdigung durch eine Urkunde.
2. Für 22, 33, 44 usw. jährige Vereinsjubiläum Verleihung eines Fahnenband mit entsprechender Widmung.
3. Eine Urkunde für herausragende Tätigkeiten des Vereins wie, ununterbrochene Stellung von Prinzen, Prinzessinnen, Dreigestirne usw. für die Dauer von 25, 50, 75 Jahre und folgende.
4. Übergabe der Freundschaftskachel des VKAG e.V. bei der Proklamation einer Tollität, nach entsprechender Einladung.
5. Ehrungen durch den Bund Deutscher Karneval erfolgen bei 25, 50, 75 usw. Jahre. Mitgliedsvereine erhalten hier ein entsprechendes Fahnenband mit Widmung.
6. Ernennung zum Tradition KG durch Urkunde und Fahnenband.
Diese Ernennung erfolgt auf Vorschlag und Beschluss des Präsidiums des VKAG e.V.
Für die Ehrungen der Punkte 1, 2, 3 und 5 ist ein formloser Antrag unter Angabe der Jahre und Tätigkeit erforderlich. Anträge sind mindestens 2 Monate vor der Verleihung beim VKAG einzureichen.
Für alle Ehrungen werden keine Kosten erhoben