Vereinsversicherungen
Wie wichtig ausreichender Versicherungsschutz ist, hat sich bundesweit leider auch wieder im vergangenen Jahr bei einer Reihe von zum Teil spektakulären Schadenfällen gezeigt. Dies veranlasst uns, nochmals eindringlich auf das wichtige Thema Versicherungsschutz für die Vereine und seine Mitglieder einzugehen.
Die Prüfung, ob vorliegende Versicherungsangebote die notwendige, umfassende Absicherung bieten, ist für die ehrenamtlich tätigen und meist nicht fachkundigen Vereinsfunktionäre äußerst schwierig und häufig nur unzureichend möglich. Deshalb haben der Bund Deutscher Karneval e.V. und unser Verband einen Gruppenvertrag mit der ARAG abgeschlossen, die sich auf solche Versicherungsarten spezialisiert hat.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des angemeldeten Vereins aus dem üblichen, gewöhnlichen Vereinsbetrieb, der dem Satzungszweck „Pflege des Brauchtums Karneval“ zuzurechnen ist (z.B. Mitgliederversammlungen, interne Vereinsfestlichkeiten, Karnevalssitzungen, Festumzüge).
Öffentliche Veranstaltungen die dem Brauchtum Karneval zuzurechnen sind, gelten bis 1.000 Besucher als versichert. Größere Veranstaltungen über 1.000 Besucher oder öffentliche Veranstaltungen außerhalb der Brauchtumszeit (z. B. Ihr Sommerfest oder ein Maifest) können zusätzlich versichert werden. Bei den versicherten Veranstaltungen ist das Risiko der Bewirtschaftung in eigener Regie mitversichert.
Weiterhin versichert ist die Veranstaltung von eigenen Karnevalsumzügen in der Brauchtumszeit, wenn die politische Gemeinde nicht größer als 50.000 Einwohner ist. Die Teilnahme an einem Karnevalsumzug ist grundsätzlich versichert, egal wie groß die Gemeinde ist. Neu ist, dass der Versicherungsschutz nun auch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung für Zugmaschinen und Anhänger bei Umzügen subsidiär beinhaltet.
Auch sogenannte Freistellungsansprüche sind versichert. Hierdurch werden fremde Eigentümer von etwaigen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen anspruchsberechtigter bzw. dritter Personen freigestellt für die Einrichtungen, die der versicherten Organisation zur Durchführung ihrer versicherten Veranstaltung überlassen wurden. Diese Freistellung bezieht sich auch auf etwaige Prozesskosten.
Nicht nur die Mitglieder sind versichert, sondern auch alle offiziell vom versicherten Verein eingesetzten Übungsleiter/Trainer in dieser Eigenschaft, auch wenn sie nicht dem Verein als Mitglied angehören. Ferner sind Nichtmitglieder mitversichert, die der Verein als Veranstalter von Karnevalssitzungen und -umzügen in seinem Verantwortungsbereich als Helfer einsetzt, insbesondere beim Auf- und Abbau, als Garderoben- und Bedienungspersonal, als Zugbegleiter sowie ehrenamtlich tätige Helfer beim Bau der Festwagen.
Besondere Risiken, z.B. der Einsatz von Pferden oder Kutschen beim Umzug, oder die Garderobenversicherung für Ihre versicherten Veranstaltungen können Sie zu günstigen Sonderkonditionen bei der ARAG versichern.
Der Gruppenvertrag ist ausschließlich Mitgliedsvereinen des VKAG vorbehalten. Sie können frei entscheiden, ob sie mit ihren Mitgliedern dem Vertrag beitreten wollen. Der VKAG hat mit der ARAG eine Rabattstaffelung vereinbart, die von der Anzahl der versicherten Vereine abhängig ist. Da bereits mehr als 30 Vereine dem Vertrag beigetreten sind, wurde bereits die höchste Rabattstufe erreicht. Der Jahresbeitrag für den oben beschriebenen, gesamten Versicherungsschutz (einzelne Versicherungssparten können nicht aus dem Versicherungspaket ausgeschlossen werden!) beträgt je aktives und passives Vereinsmitglied 3,45 EUR (einschließlich Versicherungsteuer).
Die Jahresfälligkeit der Beiträge ist jeweils der 1. Mai eines Jahres. Für Erstanmeldungen, die nach dem 1. November eines Jahres eingehen, beträgt der Beitrag bis zum nächsten 1. Mai nur 1,75 EUR. Die Jahresbeiträge werden durch den VKAG (als Vertragspartner der ARAG) kurz vor Fälligkeit per Banklastschrift eingezogen und gesamt an die ARAG weitergeleitet.
Details zu den einzelnen Versicherungssparten, die in einem Merkblatt beschrieben sind, sowie zur Höhe der Deckungssummen können bei unserem Vizepräsidenten Sven Butzbach angefordert werden.
Das Verbandspräsidium empfiehlt allen Mitgliedsvereinen, ihre Versicherungen auf die notwendigen Inhalte zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und im eigenen Interesse für einen ausreichenden Versicherungsschutz für ihre Mitglieder zu sorgen.
Ansprechpartner in Sachen Vereinsversicherungen
Sven Butzbach
Kaplan-Küppers-Straße 15
52499 Baesweiler
Tel.: 0151 / 19 66 85 12
E-Mail: sven.butzbach@grenzlandkarneval.de
Oleff & Oleff GmbH
André Oleff
In der Kaule 2
52393 Hürtgenwald
Tel.: 02429 / 908510
Fax: 02429 / 908512
E-Mail: mail@oleff-oleff.de
oder
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
- Abt. Sportversicherungen -
ARAG-Platz 1
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