Verband der Karnevalsvereine Aachener Grenzlandkreise e.V. 
Vereinigung zur Pflege fastnachtlicher Bräuche

Vereinsversicherungen


Gute Vereinsversicherungen wichtiger denn je!
Neue, verbesserte Versicherungsbedingungen im Gruppenvertrag des VKAG   mit der ARAG

Wie wichtig ausreichender Versicherungsschutz ist, hat sich bundesweit   leider auch wieder im vergangenen Jahr bei einer Reihe von zum Teil   spektakulären Schadenfällen gezeigt. Dies veranlasst uns,   nochmals eindringlich auf das wichtige Thema Versicherungsschutz für   die Vereine und seine Mitglieder einzugehen.

Die Prüfung, ob vorliegende Versicherungsangebote die notwendige,   umfassende Absicherung bieten, ist für die ehrenamtlich tätigen   und meist nicht fachkundigen Vereinsfunktionäre äußerst   schwierig und häufig nur unzureichend möglich. Deshalb haben   der Bund Deutscher Karneval e.V. und unser Verband einen Gruppenvertrag   mit der ARAG abgeschlossen, die sich auf solche Versicherungsarten spezialisiert   hat.

Der seit Mitte 2002 bestehende Vertrag umfasst die 4 wesentlichen   Versicherungssparten, die für unsere Vereine von Bedeutung sind:

  • Haftpflichtversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Vertrauensschadenversicherung.

Details zur Haftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des angemeldeten Vereins   aus dem üblichen, gewöhnlichen Vereinsbetrieb, der dem Satzungszweck   „Pflege des Brauchtums Karneval“ zuzurechnen ist (z.B. Mitgliederversammlungen,   interne Vereinsfestlichkeiten, Karnevalssitzungen, Festumzüge).

Öffentliche Veranstaltungen die dem Brauchtum Karneval zuzurechnen   sind, gelten bis 1.000 Besucher als versichert. Größere Veranstaltungen   über 1.000 Besucher oder öffentliche Veranstaltungen außerhalb   der Brauchtumszeit (z. B. Ihr Sommerfest oder ein Maifest) können   zusätzlich versichert werden. Bei den versicherten Veranstaltungen   ist das Risiko der Bewirtschaftung in eigener Regie mitversichert.

Weiterhin versichert ist die Veranstaltung von eigenen Karnevalsumzügen   in der Brauchtumszeit, wenn die politische Gemeinde nicht größer   als 50.000 Einwohner ist. Die Teilnahme an einem Karnevalsumzug ist   grundsätzlich versichert, egal wie groß die Gemeinde ist.   Neu ist, dass der Versicherungsschutz nun auch die Kfz-Haftpflicht-Versicherung   für Zugmaschinen und Anhänger bei Umzügen subsidiär   beinhaltet.

Auch sogenannte Freistellungsansprüche sind versichert. Hierdurch   werden fremde Eigentümer von etwaigen gesetzlichen Haftpflichtansprüchen   anspruchsberechtigter bzw. dritter Personen freigestellt für die   Einrichtungen, die der versicherten Organisation zur Durchführung   ihrer versicherten Veranstaltung überlassen wurden. Diese Freistellung   bezieht sich auch auf etwaige Prozesskosten.

Nicht nur die Mitglieder sind versichert, sondern auch alle offiziell   vom versicherten Verein eingesetzten Übungsleiter/Trainer in dieser   Eigenschaft, auch wenn sie nicht dem Verein als Mitglied angehören.   Ferner sind Nichtmitglieder mitversichert, die der Verein als Veranstalter   von Karnevalssitzungen und -umzügen in seinem Verantwortungsbereich   als Helfer einsetzt, insbesondere beim Auf- und Abbau, als Garderoben-   und Bedienungspersonal, als Zugbegleiter sowie ehrenamtlich tätige   Helfer beim Bau der Festwagen.

Besondere Risiken, z.B. der Einsatz von Pferden oder Kutschen beim   Umzug, oder die Garderobenversicherung für Ihre versicherten Veranstaltungen   können Sie zu günstigen Sonderkonditionen bei der ARAG versichern.

Anmeldung und Beitragszahlung

Der Gruppenvertrag ist ausschließlich Mitgliedsvereinen des VKAG   vorbehalten. Sie können frei entscheiden, ob sie mit ihren Mitgliedern   dem Vertrag beitreten wollen. Der VKAG hat mit der ARAG eine Rabattstaffelung   vereinbart, die von der Anzahl der versicherten Vereine abhängig   ist. Da bereits mehr als 30 Vereine dem Vertrag beigetreten sind, wurde   bereits die höchste Rabattstufe erreicht. Der Jahresbeitrag für   den oben beschriebenen, gesamten Versicherungsschutz (einzelne Versicherungssparten   können nicht aus dem Versicherungspaket ausgeschlossen werden!)   beträgt je aktives und passives Vereinsmitglied 3,45 EUR (einschließlich   Versicherungsteuer).

Die Jahresfälligkeit der Beiträge ist jeweils der 1. Mai   eines Jahres. Für Erstanmeldungen, die nach dem 1. November eines   Jahres eingehen, beträgt der Beitrag bis zum nächsten 1. Mai  nur 1,75 EUR. Die Jahresbeiträge werden durch den VKAG (als Vertragspartner   der ARAG) kurz vor Fälligkeit per Banklastschrift eingezogen und   gesamt an die ARAG weitergeleitet.

Details zu den einzelnen Versicherungssparten, die in einem Merkblatt beschrieben sind, sowie zur Höhe der Deckungssummen können bei unserem Vizepräsidenten Sven Butzbach angefordert werden.

Das Verbandspräsidium empfiehlt allen Mitgliedsvereinen, ihre Versicherungen auf die notwendigen Inhalte zu prüfen (oder prüfen zu lassen) und im eigenen Interesse für einen ausreichenden Versicherungsschutz   für ihre Mitglieder zu sorgen.


Ansprechpartner in Sachen Vereinsversicherungen


Anmeldungen, Merkblatt und Versicherungsbedingungen nur über den VKAG bei:

 

 Sven Butzbach
Kaplan-Küppers-Straße 15
52499 Baesweiler  

 Tel.: 0151 / 19 66 85 12

  E-Mail: sven.butzbach@grenzlandkarneval.de

Vertragsfragen und Schadensmeldungen an:

  Oleff & Oleff GmbH
  André Oleff
  In der Kaule 2
  52393 Hürtgenwald   

  Tel.: 02429 / 908510
  Fax: 02429 / 908512   

E-Mail: mail@oleff-oleff.de

  oder

  ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
  - Abt. Sportversicherungen -
  ARAG-Platz 1
  40472 Düsseldorf   

  Tel.: 0211 / 963-3784
  Fax: 0211 / 963-3626   

E-Mail: duesseldorf@arag-sport.de